Vollständiges Vergleichsportal für Girokonten ist online

Es war eine schwere Geburt: Schon 2014 beschloss die EU, dass die Mitgliedsstaaten ihren Bürgern kostenlose Datenbanken zum Girokontenvergleich bereitstellen müssen. Kurz darauf verpflichtete sich auch Deutschland mit dem Zahlungskontengesetz dazu. Geplant war, dass private Anbieter solche Vergleiche aufsetzen und zertifizieren lassen. Der Pferdefuß daran: Private Vergleichsplattformen können keine Bank zur Teilnahme zwingen. In den […]
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Es war eine schwere Geburt: Schon 2014 beschloss die EU, dass die Mitgliedsstaaten ihren Bürgern kostenlose Datenbanken zum Girokontenvergleich bereitstellen müssen. Kurz darauf verpflichtete sich auch Deutschland mit dem Zahlungskontengesetz dazu. Geplant war, dass private Anbieter solche Vergleiche aufsetzen und zertifizieren lassen. Der Pferdefuß daran: Private Vergleichsplattformen können keine Bank zur Teilnahme zwingen. In den Übersichten klafften daher beträchtliche Lücken. Auch die Stiftung Warentest, die im nächsten Schritt mit der Umsetzung beauftragt wurde, konnte dieses Problem nicht lösen.

Seit dem letzten Jahr jedoch gilt für die Banken eine gesetzliche Pflicht, ihre Girokonten-Konditionen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen. Diese hat unter kontenvergleich.bafin.de Mitte Januar selbst ein Vergleichsportal online gestellt, unter dem aktuell rund 6.900 Kontomodelle von 1.100 Banken verglichen werden können. Für jedes werden 27 Daten bereitgestellt. Damit genießen Bankkunden eine zuvor ungekannte Transparenz bei der Wahl ihres kontoführenden Instituts.

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OLG-Urteil: Meldefristen gelten auch ohne Hinweis auf Rechtsfolgen
In der privaten Unfallversicherung sind Meldefristen üblich, innerhalb derer ein Geschädigter seine Invalidität feststellen lassen und dem Versicherer mitteilen muss. Meist hat er dazu 15 Monate nach dem Unfall Zeit, manche Verträge lassen auch bis zu 24 Monate zu. Wird die gesetzte Frist versäumt, erlischt der Anspruch auf Versicherungsleistungen – auch wenn der Versicherer nicht […]
Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Darlehensnehmern
In Immobilienkreditverträgen wird in der Regel für den Fall, dass das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart. Sie dient der Bank als eine Art Schadensersatz für entgangene Zinsen. Damit sie auch rechtskräftig ist, müssen die vertraglichen Regelungen dazu allerdings bestimmte Bedingungen erfüllen, wie der Bundesgerichtshof kürzlich abschließend urteilte (Aktenzeichen XI ZR 75/23). Die […]