Mofas und E-Scooter sollen Dauerkennzeichen erhalten

Das Bundeskabinett hat im Zuge des Bürokratieentlastungsgesetzes IV eine Änderung des Versicherungskennzeichen-Systems für Mofas und E-Scooter beschlossen. Bisher müssen diese jährlich neu versichert werden, was mit einem farbigen Kennzeichen – in diesem Jahr in Blau –nachgewiesen wird. Ordnungshüter können so schnell erkennen, ob der Versicherungsschutz aktuell ist. Ab März 2026 sollen die langsameren Zweiräder mit […]
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Das Bundeskabinett hat im Zuge des Bürokratieentlastungsgesetzes IV eine Änderung des Versicherungskennzeichen-Systems für Mofas und E-Scooter beschlossen. Bisher müssen diese jährlich neu versichert werden, was mit einem farbigen Kennzeichen – in diesem Jahr in Blau –nachgewiesen wird. Ordnungshüter können so schnell erkennen, ob der Versicherungsschutz aktuell ist. Ab März 2026 sollen die langsameren Zweiräder mit einem permanenten Kennzeichen versehen werden, das der jeweilige Versicherer nach Vertragsablauf wieder einzieht. Ein Zulassungsverfahren soll es weiterhin nicht geben.

Die Versicherungswirtschaft ist nicht nur wegen der zusätzlichen Vollzugsaufgabe wenig begeistert, sondern befürchtet darüber hinaus, dass nach einer Änderung mehr Kleinfahrzeuge ohne Versicherungsschutz unterwegs sein könnten – auch wenn das für die Fahrer kostspielig werden kann, denn es handelt sich um eine Straftat. Neben einer Geldbuße drohen Führerscheinentzug und bis zu einem Jahr Gefängnis. Zudem müssen die Kosten bei einem Unfall komplett selbst übernommen werden.

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In der privaten Unfallversicherung sind Meldefristen üblich, innerhalb derer ein Geschädigter seine Invalidität feststellen lassen und dem Versicherer mitteilen muss. Meist hat er dazu 15 Monate nach dem Unfall Zeit, manche Verträge lassen auch bis zu 24 Monate zu. Wird die gesetzte Frist versäumt, erlischt der Anspruch auf Versicherungsleistungen – auch wenn der Versicherer nicht […]
Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Darlehensnehmern
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